Entscheidung
Pflanzenzüchtungen - Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz für Pflanzenzüchtungen der Sorte Gala Schnico - Technische Prüfung - Begründungspflicht - Art. 75 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 - Homogenität - Art. 8 der Verordnung Nr. 2100/94 - Ergänzende Prüfung - Art. 57 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2100/94 - Gleichbehandlung - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen durch das CPVO - Art. 76 der Verordnung Nr. 2100/94
EuG (T-445/16)Datum: 23.02.2018
Auszug:
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Schniga GmbH trägt die Kosten. Vorgeschichte des Rechtsstreits Am 17. September 2009 stellte die Klägerin, die Schniga GmbH, beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) gemäß der [...]
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