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EuG - Entscheidung vom 09.10.2018

T-43/16

Normen:
AEUV Art. 263
VO (EG) Nr. 139/2004 Art. 8 Abs. 2

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die 1&1 Telecom GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission und der Telefónica Deutschland Holding AG, mit Ausnahme der Kosten, die der Kommission im [...]
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