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BVerfG - Entscheidung vom 09.05.2018

1 BvR 162/18

Normen:
GG Art. 20 Abs. 3

BVerfG, Beschluss vom 09.05.2018 - Aktenzeichen 1 BvR 162/18

DRsp Nr. 2018/9348

Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Verletzung eines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

GG Art. 20 Abs. 3 ;

Gründe

Die angegriffenen Entscheidungen verletzen nicht den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ). Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen.

Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Vorinstanz: BGH, vom 13.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen IV ZR 472/15
Vorinstanz: BGH, vom 25.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen IV ZR 472/15
Vorinstanz: OLG München, vom 17.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 25 U 4601/14
Vorinstanz: LG München I, vom 13.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 28879/13