BVerfG, Beschluss vom 09.05.2018 - Aktenzeichen 1 BvR 1883/17
DRsp Nr. 2018/9351
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Verletzung eines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Normenkette:
BVerfGG § 93a;Gründe
Die fachgerichtlichen Entscheidungen verletzen nicht den grundrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tage verwiesen, dessen wesentlichen Erwägungen auch im System der Zusatzrenten nach den insoweit inhaltsgleichen Vorgaben der im hiesigen Ausgangsverfahren beklagten Zusatzversorgungskasse zur Geltung kommen. Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Vorinstanz: BGH, vom 06.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen IV ZR 413/15
Vorinstanz: BGH, vom 10.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen IV ZR 413/15
Vorinstanz: OLG Karlsruhe, vom 21.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 480/14
Vorinstanz: LG Karlsruhe, vom 21.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 562/13
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