BVerfG, Beschluss vom 09.05.2018 - Aktenzeichen 1 BvR 1882/17
Annahme der Verfassungsbeschwerde bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Die fachgerichtlichen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondere liegt keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte vor (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ). Desgleichen ist nicht erkennbar, inwiefern das Gebot der Gleichberechtigung von Frauen (Art. 3 Abs. 2 , Abs. 3 Satz 1 GG ) vorliegend verletzt wäre; es wird im Rahmen einer Neuregelung der Berechnung von Rentenansprüchen zu berücksichtigen sein.
Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen. Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.