BFH, Beschluss vom 25.04.2018 - Aktenzeichen VII R 15/17
DRsp Nr. 2018/95253
Voraussetzungen der Entlastung von Strom zum Betrieb von Lüftungs- und Warentransportanlagen von der Stromsteuer
Rechtsfrage: Wird der zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Raum- und Frischluft entnommene Strom vom Betreiber der Anlage oder vom Besitzer der Räumlichkeiten, die durch die Anlage belüftet werden, i. S. des § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG genutzt? (s.a. VII R 39/13)
Hinweise:
Zulassung durch FG
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, vom 28.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 2427/13
Fundstellen
BFH-anhängig [anhängig] - Liste 2017/12/20
BFH-anhängig [erledigt] - Liste 2018/07/20
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