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VGH Hessen - Entscheidung vom 19.06.2017

8 B 931/17

Normen:
GewO § 33c Abs. 3
GewO § 33i Abs. 1
GlüStV § 25
GlüStV § 29 Abs. 4
HessSpielhG § 15
HessSpielhG § 2
HessVwVG § 2
HessVwVG § 69
HVwVfG § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
GewO § 33c Abs. 3
GewO § 33i Abs. 1
GlüStV § 25
GlüStV § 29 Abs. 4
HessSpielhG § 15
HessSpielhG § 2
HessVwVG § 2
HessVwVG § 69
HVwVfG § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3

Fundstellen:
NVwZ-RR 2017, 6
NVwZ-RR 2017, 920

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24.03.2017 - 10 L 5444/16.F - abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen [...]
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