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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.07.2017

20 BV 15.2010, 20 BV 15.2073

Normen:
AEUV Art. 267 Abs. 1 , Abs. 2 lit. b
RL 2014/40 EU Art. 2 Nr. 8, Art. 17
TabakerzG § 11
AEUV Art. 267 Abs. 1
RL 2014/40 EU Art. 2 Nr. 8
TabakerzG § 11
AEUV Art. 267 Abs. 2 Buchst. b)
RL 2014/40 EU Art. 2 17

I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 2 Nr. 8 der Richtlinie [...]
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