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VGH Bayern - Entscheidung vom 09.01.2017

4 CE 16.2245

Normen:
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
BGB § 917 Abs. 1 S. 1
BGB § 918 Abs. 2 S. 1
WAS § 4 Abs. 1 u. Abs. 2 S. 1
WAS § 8
GO Art. 57 Abs. 2 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
BGB § 917 Abs. 1 S. 1
BGB § 918 Abs. 2 S. 1
WAS § 4 Abs. 1
WAS § 8
GO Art. 57 Abs. 2 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1
WAS § 4 Abs. 2 S. 1
BGB § 873 Abs. 1
BGB § 917 Abs. 1 S. 1
BGB § 918 Abs. 2 S. 1
WAS § 2 Abs. 1 S. 1
WAS § 4 Abs. 1
WAS § 4 Abs. 2 S. 2-3
GO Art. 57 Abs. 2 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. I. Der Antragsteller [...]
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