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VGH Bayern - Entscheidung vom 19.06.2017

20 B 16.2248

Normen:
KrWG § 17 Abs. 1
KrWG § 17 Abs. 3 S. 2
KrWG § 18 Abs. 5 S. 2
BayAbfG Art. 3 Abs. 1 S. 2
GG Art. 28 Abs. 2 S. 2
BV Art. 10 Abs. 2
VwGO § 65 Abs. 4 S. 3
VwGO § 125 Abs. 2
KrWG § 17 Abs. 1
KrWG § 17 Abs. 3 S. 2
KrWG § 18 Abs. 5 S. 2
BayAbfG Art. 3 Abs. 1 S. 2
GG Art. 28 Abs. 2 S. 2
BV Art. 10 Abs. 2
VwGO § 65 Abs. 4 S. 3
VwGO § 125 Abs. 2
KrWG § 17 Abs. 1
KrWG § 17 Abs. 3
KrWG § 18 Abs. 5 S. 2

I. Die Berufung des Beigeladenen wird verworfen. II. Der Beigeladene trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Der Beschluss ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beigeladene kann die [...]
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