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VGH Bayern - Entscheidung vom 13.06.2017

11 CS 17.909

Normen:
StVG § 4 Abs. 9
GKG § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
StVG § 65 Abs. 3 Nr. 2, 4, Nr. 6
StVG § 4 Abs. 2 S. 3, Abs. 5, Abs. 10 S. 4
StVG § 4 Abs. 9
GKG § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
StVG § 65 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 und Nr. 6
StVG § 4 Abs. 2 S. 3
StVG § 4 Abs. 5
StVG § 4 Abs. 10 S. 4
StVG § 4 Abs. 2 S. 3
StVG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3, S. 5-7
StVG § 4 Abs. 9
StVG § 65 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4-6

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung von Nr. III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 5. April 2017 wird der [...]
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