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VGH Bayern - Entscheidung vom 27.02.2017

15 CS 16.2253

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4
VwGO § 80 Abs. 5
BauNVO 1968 § 6
BayVwVfG Art. 36 Abs. 1
BauVorlV § 3 Nr. 3
BauVorlV § 9
GG Art. 19 Abs. 4
VwGO § 80 Abs. 5
BauNVO (1968) § 6
BayVwVfG Art. 36 Abs. 1
BauVorlV § 3 Nr. 3
BauVorlV § 9
BayBO Art. 2 Abs. 1
BayBO Art. 55 Abs. 1
BayBO Art. 57 Abs. 4
BayBO Art. 58 Abs. 1 S. 2
BayBO Art. 58 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4
BayBO Art. 76 S. 1
BauNVO 1968 § 6 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8
BauNVO § 15
BayVwVfG Art. 36 Abs. 1
BauVorlV § 3 Nr. 3
BauVorlV § 9

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. I. Die Antragstellerin, [...]
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