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VGH Bayern - Entscheidung vom 07.03.2017

17 P 16.2124

Normen:
BayPVG Art. 24 Abs. 1 S. 1 und 2, Art. 25 Abs. 1
WO-BayPVG § 8 Abs. 8
BayPVG Art. 24 Abs. 1 S. 1-2
WO-BayPVG § 8 Abs. 8
BayPVG Art. 25 Abs. 1
BayPVG Art. 24 Abs. 1 S. 1-2
BayPVG Art. 25 Abs. 1
WO-BayPVG § 8 Abs. 8
PersVG NRW § 21 Abs. 1 S. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Gültigkeit einer Personalratswahl nach [...]
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