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VGH Bayern - Entscheidung vom 30.05.2017

18 P 17.389

Normen:
RVG § 23 Abs. 3
RVG § 33 Abs. 3
BGB § 242
BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1
BHO § 7 Abs. 1 S. 1
GKG $ 63 Abs. 3
RVG § 23 Abs. 3
RVG § 33 Abs. 3
BGB § 242
BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1
BHO § 7 Abs. 1 S. 1
GKG $ 63 Abs. 3
BHO § 7 Abs. 1 S. 1
BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1

Unter Abänderung der Nr. 2 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 14. Februar 2017 wird der Gegenstandswert für das erstinstanzliche einstweilige Rechtsschutzverfahren auf 5.000 Euro [...]
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