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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.10.2017

22 CS 17.1664

Normen:
GastG § 5 Abs. 1 Nr. 3
GastG § 5 Abs. 2
BImSchG § 3 Abs. 1
BImSchG § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
BayVwVfG Art. 48
BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
GastG § 5 Abs. 1 Nr. 3
GastG § 5 Abs. 2
BImSchG § 3 Abs. 1
BImSchG § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
BayVwVfG Art. 48
BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
GastG § 5 Abs. 1 Nr. 3
GastG § 5 Abs. 2
BImSchG § 3 Abs. 1
BImSchG § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
BayVwVfG Art. 48
BayVwVfG Art. 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt. I. Der Antragsteller wendet [...]
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