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VGH Bayern - Entscheidung vom 21.08.2017

13a ZB 17.30529

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 5
AslyVfG § 12 Abs. 1
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
AsylG § 12
AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
ZPO § 114
VwGO § 166
AufenthG § 60 Abs. 5
AslyVfG § 12 Abs. 1
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
AsylG § 12
AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
ZPO § 114
VwGO § 166
AsylG § 3e
AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
AsylG a.F. § 12 Abs. 1
AufenthG § 60 Abs. 5
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
EMRK Art. 3
ZPO § 144
BGB § 108 Abs. 3

I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht [...]
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