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VGH Bayern - Entscheidung vom 10.05.2017

22 C 17.643

Normen:
GewO § 35
GewO § 35
GewO § 35

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. I. Der Kläger verfolgt im vorliegenden Beschwerdeverfahren sein [...]
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