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VGH Bayern - Entscheidung vom 01.06.2017

8 ZB 17.655

Normen:
VwGO § 108 Abs. 2
VwGO § 152a
GG Art. 103 Abs. 1
BV Art. 91 Abs. 1
LuftVO § 16
VwGO § 108 Abs. 2
VwGO § 152a
GG Art. 103 Abs. 1
BV Art. 91 Abs. 1
LuftVO § 16
GG Art. 103 Abs. 1
BV Art. 91 Abs. 1
LuftVO § 16
VwGO § 108 Abs. 2
VwGO § 152a

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens. Die Anhörungsrüge gegen die Senatsentscheidung vom 22. Februar 2017 (8 ZB 15.2161) bleibt ohne Erfolg. Die [...]
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