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VGH Bayern - Entscheidung vom 09.05.2017

13a ZB 16.2075

Normen:
VO (EG) Nr. 73/2009 Art. 4
BayVwVfG Art. 48
BayVwVfG Art. 49
ViehVerkV § 29 Abs. 1
ViehVerkV § 32 Abs. 1
VO (EG) 73/2009 Art. 4
BayVwVfG Art. 48
BayVwVfG Art. 49
ViehVerkV § 29 Abs. 1
ViehVerkV § 32 Abs. 1
VO (EG) 73/2009 Art. 4
ViehVerkV § 29 Abs. 1
ViehVerkV § 32 Abs. 1

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 4.755,- Euro festgesetzt. Der Antrag auf [...]
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