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VGH Bayern - Entscheidung vom 06.03.2017

3 ZB 16.868

Normen:
BayBG Art. 143 Abs. 1 S. 3 Nr. 3
BayBeamtVG Art. 26 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
BayBeamtVG Art. 106 Abs. 2 Nr. 2
BeamtVG § 14 Abs. 3
BayBG Art. 143 Abs. 1 S. 3 Nr. 3
BayBeamtVG Art. 26 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
BayBeamtVG Art. 106 Abs. 2 Nr. 2
BeamtVG § 14 Abs. 3
BayBeamtVG Art. 26 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
BayBG Art. 143 Abs. 1 S. 3 Nr. 3

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 1.417,20 € festgesetzt. Der auf die [...]
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