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VGH Bayern - Entscheidung vom 26.05.2017

22 ZB 17.733

Normen:
BayVwVfG Art. 37 Abs. 1
BayVwVfG Art. 44 Abs. 1
VwGO § 108 Abs. 1
BGB § 166 Abs. 1
ArbSchG § 13
ArbStättV § 3a Abs. 1 S. 1, S. 2
ArbStättV § 7 Abs. 4
BayVwVfG Art. 37 Abs. 1
BayVwVfG Art. 44 Abs. 1
VwGO § 108 Abs. 1
BGB § 166 Abs. 1
ArbSchG § 13
ArbStättV § 3a Abs. 1 S. 1-2
ArbStättV § 7 Abs. 4
ArbSchG § 13
ArbStättV § 3a Abs. 1 S. 1
ArbStättV § 7 Abs. 4

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. I. Am 15. [...]
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