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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 28.06.2017

A 11 S 664/17

Normen:
AsylG § 3 Abs. 3 S. 2
EURL 2011/95 Art. 12 Abs. 1 lit. a)
AsylG § 3 Abs. 3 S. 2
EURL 2011/95 Art. 12 Abs. 1 Buchst. a)
AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 1
AsylG § 3 Abs. 3 S. 2
AsylG § 3a Abs. 3
AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 5
AsylG § 3c
AsylG § 3d
AsylG § 3e
AnerkennungsRL Art. 12 Abs. 1 S. 2 Buchst. a)
GG Art. 16a Abs. 1
GG a.F. Art. 16a Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
ZAR 2018, 129

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 30. Dezember 2016 - A 11 K 9026/16 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. [...]
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