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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 04.08.2017

1 S 1307/17

Normen:
LPresseG § 4
GG Art. 5 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1
LPresseG § 4
GG Art. 5 Abs. 1
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
LPresseG § 4 Abs. 1
LPresseG § 4 Abs. 2 Nr. 3
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1
GG Art. 20 Abs. 3
EMRK Art. 6 Abs. 2
BtMG § 29a Nr. 2
StGB § 27 Abs. 2 S. 2
StGB § 49 Abs. 1 Nr. 3
VwGO § 123 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2017, 921
NJW 2018, 90
StV 2018, 210

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. Mai 2017 - 1 K 982/17 - wird zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des [...]
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