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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 31.05.2017

4 K 5266/17

Normen:
OWiG § 103 Abs. 2 S. 2
GVG § 17a Abs. 2 S. 3
OWiG § 103 Abs. 2 S. 2
GVG § 17a Abs. 2 S. 3

1. Der Antrag wird verworfen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. I. Der Antragsteller wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Bußgeldbescheid und gegen dessen Vollstreckung. Am [...]
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