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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 24.04.2017

4 K 1704/17

Normen:
GG Art. 33 Abs. 2
BeamtenStG § 9
GG Art. 33 Abs. 2
BeamtenStG § 9

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, zwei der vier gemäß der Ausschreibung von Beförderungsmöglichkeiten im gehobenen Polizeivollzugsdienst beim Polizeipräsidium Offenburg vom [...]
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