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VG Freiburg - Entscheidung vom 24.11.2017

NC 6 K 8606/17

Normen:
Zulassungszahlenverordnung Zentrales Vergabeverfahren (ZZVO 2016/2017 BW) § 1
Zulassungszahlenverordnung Zentrales Vergabeverfahren (ZZVO 2016/2017 BW) § 2
Kapazitätsverordnung (KapVO VII) § 4 Abs. 1 S. 2
ZZVO Zentrales Vergabeverfahren BW 2016/2017 § 1
ZZVO Zentrales Vergabeverfahren BW 2016/2017 § 2
KapVO VII § 4 Abs. 1 S. 2

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt. Der zulässige Antrag, der auf vorläufige Zuteilung eines Studienplatzes im 1. [...]
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