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VG Freiburg - Entscheidung vom 07.06.2017

A 7 K 2879/17

Normen:
VwGO § 172
VwGO § 172

Das Verfahren wird eingestellt. Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Entscheidung ergeht gemäß § 87a Abs. 1 Nrn. 3 und 5 und Abs. 3 VwGO durch den Berichterstatter. [...]
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