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VG Freiburg - Entscheidung vom 21.06.2017

7 K 4313/17

Normen:
StrG § 48
LKrO § 51 Abs. 2
UmwRG
UVwG BW
UVP-RL 2011/92/EU
StrG § 48
LKrO § 51 Abs. 2
UmwRG
UVwG BW
RL 2011/92/EU

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Beigeladene Baumaßnahmen zum Ausbau der Kreisstraße K 5138 im Tennenbacher Tal zwischen [...]
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