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VG Freiburg - Entscheidung vom 02.02.2017

4 K 303/17

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4

Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt. Der Antrag des 2002 geborenen Antragstellers auf Erlass einer [...]
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