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OVG Saarland - Entscheidung vom 18.05.2017

1 B 165/17

Normen:
GlüStV § 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3
GlüStV § 3 Abs. 1
GlüStV § 3 Abs. 2
GlüStV § 4 Abs. 1
GlüStV § 4a
GlüStV § 4e
GlüStV § 9 Abs. 1 S. 2 und S. 3 Nr. 3-4
GlüStV § 9 Abs. 3
GlüStV § 10a Abs. 2
GlüStV § 21 Abs. 2
GlüStV § 29 Abs. 2 S. 2
SpielV § 1 Abs. 1 Nr. 3
AEUV Art. 56
GlüSpVO NRW § 20 Abs. 1 S. 2

Unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Januar 2017 - 6 L 988/16 - und Gewährung von Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist wird die aufschiebende Wirkung [...]
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