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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 31.01.2017

8 B 11605/16.OVG

Normen:
BauNVO § 4a
GG Art. 28 Abs. 2
GG Art. 4 Abs. 1
LBauO § 70 Abs. 3
LV Art. 49
VwGO § 42 Abs. 2
BauNVO § 4a
GG Art. 28 Abs. 2
GG Art. 4 Abs. 1
LBauO § 70 Abs. 3
LV Art. 49
VwGO § 42 Abs. 2
BauGB § 2 Abs. 2 S. 1
BauGB § 29
BauGB § 31
BauGB § 33
BauGB § 35
BauNVO § 4a Abs. 1
BauNVO § 4a Abs. 2 Nr. 5
LBauO § 70 Abs. 3 S. 1
GG Art. 4 Abs. 1
GG Art. 28 Abs. 2

Fundstellen:
BauR 2017, 856
NVwZ-RR 2017, 439

Die Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. November 2016 wird zurückgewiesen. Der Beigeladene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen mit [...]
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