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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 06.07.2017

6 B 11128/17.OVG

Normen:
VwGO § 47 Abs. 6

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,00 € festgesetzt. Der am 7. Juni 2017 bei Gericht eingegangene Antrag auf [...]
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