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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.05.2017

15 B 97/17

Normen:
GG Art. 28 Abs. 2 S. 1
LVerfG NRW Art. 78
GO NRW §§ 40 Abs. 2 S. 1, 62 Abs. 1, 63 Abs. 1
VwGO § 123
ZPO §§ 920 Abs. 2, 294
GG Art. 28 Abs. 2 S. 1
LVerfG NRW Art. 78
GO NRW § 40 Abs. 2 S. 1
VwGO § 123
ZPO § 920 Abs. 2
GO NRW § 62 Abs. 1
GO NRW § 63 Abs. 1
ZPO § 294
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 28 Abs. 2 S. 1
LVerfG NRW Art. 78
GO NRW § 2
GO NRW § 40 Abs. 2 S. 1
GO NRW § 62 Abs. 1
GO NRW § 63 Abs. 1
DSchG NRW § 4
VwGO § 123 Abs. 1

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt. Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist [...]
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