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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 07.12.2017

4 B 822/17

Normen:
GG Art.12 Abs.1
GG Art.14 Abs.1
GastG §18
TA Lärm Nr. 6.1
GewRV NRW §3 Abs.6
VwVG NRW §55 Abs.1
GG Art.12 Abs.1
GG Art.14 Abs.1
GastG §18
TA Lärm Nr. 6.1
GewRV NRW §3 Abs.6
VwVG NRW §55 Abs.1
GastG § 5 Abs. 1 Nr. 3
GastG § 18 Abs. 1 S. 1, 2
GewRV NRW § 3 Abs. 3 S. 1
GewRV NRW § 3 Abs. 6
BImSchG § 3 Abs. 1
BImSchG § 3 Abs. 2
GG Art. 12 Abs. 1
GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
VwVG NRW § 55 Abs. 1
TA Lärm Nr. 6.1 S. 1d

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 28.6.2017 geändert. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der [...]
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