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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.03.2017

19 B 319/17

Normen:
SchulG NRW § 53 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
SchulG NRW § 53 Abs. 6 S. 2
SchulG NRW § 53 Abs. 7

Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens 19 E 233/17 werden nicht erstattet. Der Streitwert für das [...]
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