Der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts wird geändert. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 8.000,00 Euro festgesetzt. Die Streitwertbeschwerde, über die gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG [...]
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