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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 12.04.2017

6 B 1117/16

Normen:
VwGO § 80 Abs. 1
VwGO § 80 Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 5 S. 1
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 108.077,71 Euro festgesetzt. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. [...]
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