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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 05.09.2017

12 A 2128/16

Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 1.524,44 € festgesetzt. Der zulässige Antrag ist unbegründet. Eine [...]
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