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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 11.10.2017

1 A 1510/16

Normen:
BeamtVG § 35 Abs. 1 S. 1

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 3.168,00 Euro festgesetzt. Der Kläger wendet sich gegen das die Gewährung von Unfallausgleich versagende Urteil des [...]
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