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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 02.11.2017

20 A 2106/12

Normen:
GG § 17 Abs. 2 S. 1
GVG § 17a Abs. 3 S. 2
GVG § 17a Abs. 5
VerpackV § 6 Abs. 3 S. 1-2 und S. 8
VerpackV § 6 Abs. 4 S. 5

Der Verwaltungsrechtsweg ist zulässig. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen. Der Senat entscheidet über die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs vorab (§ 17a Abs. 3 GVG ). Der [...]
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