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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.03.2017

19 A 416/14

Normen:
VwGO § 120 Abs. 1
VwGO § 122 Abs. 1
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1

Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 28. Februar 2017 wird hinter dem 2. Absatz um folgenden Absatz ergänzt: 'Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.' Die Ergänzung beruht auf den §§ 120 Abs. [...]
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