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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.10.2017

18 B 1129/17

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
AufenthG § 11
EMRK Art. 8

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 Euro festgesetzt. Die zulässige Beschwerde, über die der [...]
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