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OLG München - Entscheidung vom 24.05.2017

25 U 279/17

Normen:
ZPO § 516 Abs. 3
ZPO § 516 Abs. 3

1. Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 12.437,54 € festgesetzt. [...]
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