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OLG München - Entscheidung vom 01.02.2017

5 Ws 43/16 (R)

Normen:
BayMRVG Art. 6 Abs. 4 S. 2, Art. 41 Nr. 3
StPO § 126a
BayMRVG Art. 6 Abs. 4 S. 2
StPO § 126a
BayMRVG Art. 41 Nr. 3

I. Auf die Beschwerde des Untergebrachten wird der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Memmingen vom 5. Dezember 2016 aufgehoben. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur [...]
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