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OLG München - Entscheidung vom 26.01.2017

4b Ws 22/16

Normen:
StPO § 473 Abs. 1 S. 2

I. Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Landgerichts Deggendorf vom 8.8.2016 in Satz 1 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: Der Angeklagte trägt die Kosten der von ihm eingelegten und [...]
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