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OLG München - Entscheidung vom 26.09.2017

34 AR 140/17

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 59
ZPO § 60
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 59
ZPO § 60
ZPO § 38 Abs. 1

Als zuständiges Gericht wird das Landgericht München I bestimmt. I. Die in München ansässige Antragstellerin begehrt mit ihrer zum Landgericht München I (Az.: unbekannt) erhobenen Klage von den beiden Antragsgegnern [...]
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