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OLG Köln - Entscheidung vom 09.10.2017

7 W 29/17

Normen:
ZPO § 3

Auf die in eigenem Namen erhobene sofortige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin zu 2) wird der Streitwert auf 8.092,00 EUR brutto festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. [...]
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