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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.12.2017

3 U 141/15

Normen:
BDSG § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. I. Die Parteien streiten, nachdem sie den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, nur noch über die Kosten. Der Kläger hat die [...]
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