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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 23.08.2017

3 WF 145/17

Normen:
FamFG § 42
BGB § 1836
FamFG § 42
BGB § 1836

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Die der Ergänzungspflegerin für die Führung der Pflegschaft von der Staatskasse zu erstattende Vergütung wird auf 1.175,76 € festgesetzt. Die bereits ausgezahlte Vergütung in [...]
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