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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.01.2017

13 SV 18/16

Normen:
ZPO § 36
ZPO § 36

Als zuständiges Gericht wird gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO das Landgericht München I bestimmt. I. Die Klägerin ist im Bezirk des Landgerichts Darmstadt wohnhaft. Mit der beim Landgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen [...]
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